AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Teilnahme an
One Point Challenge Tour (OPCT) Events
Inhaltsverzeichnis
2. Vertragsabschluss mit dem Kunden
3. Vergütung, Fälligkeit, Zahlung
4. Weitergabe und Weiterverkauf des Startrechts
7. Haftung auf Schadensersatz, Haftungsbeschränkung
10. Aufrechnung, Zurückbehaltung
11. Keine Verbraucherstreitbeilegung
12. Anzuwendendes Recht, Gerichtsstand
13. Teilunwirksamkeit und Lücken der Bestimmungen
14. Vereinbarung der Teilnahmebedingungen mit dem Kunden
16. Ausrichter der OPCT Events
17. Durchführung des OPCT Events
18. Risiken aus der Teilnahme an OPCT Events
19. Hinweis zu kommerziellen Rechten
20. Bild- und Tonaufnahmen, Recht am eigenen Bild, Einwilligung
21. Folgen der Beendigung des Vertrags über das Startrecht mit dem Kunden
1.1 Die folgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) sind die AGB der
The Padel City Entertainment GmbH, Goethestraße 21, 80336 München, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts München unter HRB 309736, Telefonnummer: +49 151 14325282; E-Mail-Adresse: opct@padelcityentertainment.com (nachfolgend auch „PCE“, „uns“ bzw. „wir“).
Die AGB gelten für Verträge mit Ihnen, unseren Kunden (nachfolgend: „Kunde“), in Bezug auf die auf unserer Internetseite www.opct-official.com („OPCT-Internetseite“) dargestellten Veranstaltungen und Leistungen der One Point Challenge Tour („OPCT“).
Maßgebend ist die bei Abschluss des jeweiligen Vertrags zwischen uns und dem Kunden geltende Fassung unserer AGB.
1.2 Unser Angebot auf der OPCT-Internetseite richtet sich ausschließlich an Verbraucher im Sinne von § 13 des deutschen Bürgerlichen Gesetzbuchs („BGB“), also an jede natürliche Person, die das Rechtsgeschäft mit uns zu einem Zweck abschließt, der überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.
1.3 Unsere AGB gelten ausschließlich. Von unseren AGB abweichende oder unseren AGB entgegenstehende Regelungen gelten nicht, außer wir haben diesen Regelungen ausdrücklich schriftlich oder in Textform zugestimmt.
2. Vertragsabschluss mit dem Kunden
2.1 Die Präsentation unserer Produkte und Leistungen auf der OPCT-Internetseite, insbesondere die Präsentation der OPCT Events , ist kein bindendes Angebot zum Vertragsabschluss.
2.2 Der Kunde gibt durch das Anklicken der Schaltfläche „Zahlungspflichtig bestellen“ eine rechtsverbindliche Bestellung ab. Durch die Abgabe der Bestellung erklärt der Kunde, dass er bei Abgabe seiner Bestellung volljährig ist.
2.3 Gegenstand der Bestellung des Kunden ist ein Ticket über ein Startrecht bzw. das Startrecht bei dem in der Bestellung angegebenen OPCT Event („Startrecht“; dieses OPCT Event auch „OPCT Start Event“) für ein Team bestehend aus zwei natürlichen Personen („Teilnehmerteam“), nämlich der Person des Kunden und einer anderen Person (m/w/d), die zum Zeitpunkt des OPCT Start Events volljährig ist; diese andere Person „Spielpartner“).
2.4 Jeder Kunde darf maximal ein Startrecht je OPCT Event erwerben und zu jeder Zeit nur ein Startrecht je OPCT Event haben. Ein Kunde darf also auch nicht infolge einer Weitergabe gemäß Nr. 4 zugleich mehr als ein Startrecht für dasselbe OPCT Event haben.
2.5 Jeder Kunde darf zu jeder Zeit maximal einen Spielpartner je OPCT Event haben. Spielpartner kann nicht sein, wem der Aufenthalt am Veranstaltungsort des betreffenden OPCT Events untersagt ist (z.B. durch Hausverbot). In diesem Fall hat der Kunde unverzüglich eine andere Person als Spielpartner zu benennen.
2.6 Bei der Bestellung oder auf Nachfrage von PCE (auch zu einem späteren Zeitpunkt nach der Bestellung bzw. dem Abschluss des Vertrags) bis zum Beginn des OPCT Start Events, hat der Kunde uns den Namen, Vornamen, das Alter und eine E-Mail-Adresse seines Spielpartners sowie ggf. einen Namen oder eine Bezeichnung seines Teilnehmerteams (z.B. CrazyPadelPlayerz) mitzuteilen. Der Name bzw. die Bezeichnung des Teilnehmerteams darf nicht anstößig sein, gegen die guten Sitten verstoßen oder die Rechte Dritter oder gesetzliche Bestimmungen verletzen. PCE behält sich vor, bei Verstoß den Namen zu ändern.
2.7 Der Kunde ist an seine Bestellung für eine Dauer von zwei (2) Wochen ab Abgabe gebunden.
2.8 Wir werden dem Kunden den Eingang seiner Bestellung unverzüglich per E-Mail bestätigen. Diese Bestätigungs-Mail stellt noch keine Vertragsannahme durch uns dar, es sei denn, wir erklären in der E-Mail ausdrücklich die Vertragsannahme.
2.9 Der Vertrag kommt zustande, sobald dem Kunden unsere Annahmeerklärung seiner Bestellung per E-Mail zugeht.
2.10 Der Vertragsabschluss erfolgt in der Sprache, welche Sie auf der OPCT-Internetseite wählen, wenn wir dort mehrere Sprachen anbieten. Nach Vertragsschluss kommunizieren wir mit Ihnen auf Deutsch oder Englisch.
3. Gegenleistung, Vergütung, Fälligkeit, Zahlung
3.1 Der Kunde schuldet uns für das Startrecht die vereinbarte Vergütung in Euro. Die auf der OPCT-Internetseite angegebenen Vergütungsbeträge sind Bruttobeträge inklusive etwa anfallender gesetzlicher Umsatzsteuer. Die Vergütung ist mit Abschluss des Vertrags fällig.
3.2 Wir akzeptieren ausschließlich die auf der OPCT-Internetseite vor der Abgabe der Bestellung durch den Kunden angegebenen Zahlungsmethoden. Bei der von Ihnen gewählten Zahlungsmethode wird der entsprechende Betrag unter Umständen sofort auf Ihrem mit der Zahlungsmethode verknüpften Zahlungsmittel (z.B. Kreditkarte) reserviert, aber eventuell erst verzögert abgebucht. Wir behalten uns vor, ihr mit der von Ihnen gewählten Zahlungsmethode verbundenes Konto (z.B. PayPal-Konto) bzw. Zahlungsmittel (z.B. Kreditkarte) zu überprüfen, ob die von Ihnen gewählte Zahlungsmethode Ihre Zahlungsfähigkeit bezüglich der gegenüber uns geschuldeten Vergütung gewährleistet (z.B. ob es sich um ein gültiges PayPal-Konto handelt, ob die Kreditkarte gültig ist, ob genügend Guthaben auf dem PayPal-Konto vorhanden ist bzw. der über die Kreditkarte verfügbare Betrag ausreicht, ob die von Ihnen gemachten Datenangaben korrekt sind).
3.3 Weitere Gegenleistung für das Startrecht ist die Rechteeinräumung bzw. die Verschaffung der Rechteeinräumung gemäß Nr. 20.
4. Weitergabe und Weiterverkauf des Startrechts
4.1 Zur Unterbindung der Weitergabe und des Weiterverkaufs von Startrechten
- zu Preisen über dem tatsächlich an uns bezahlten Erwerbspreis (zzgl. Ihnen beim Erwerb des Startrechts von uns entstandener Transaktionskosten [„Transaktionskosten“]), zu Spekulationszwecken bzw. zur Gewinnerzielung, oder
- zur Umgehung von Hausverboten und zur Vermeidung der Begehung von Gewalthandlungen und Straftaten im Rahmen von bzw. der Teilnahme an OPCT Events
haben wir und der Ausrichter ein Interesse, die Weitergabe und den Weiterverkauf von Startrechten einzuschränken.
4.2 Das Startrecht darf vom Kunden ausschließlich zur privaten Nutzung mit einem Spielpartner erworben werden. Der gewerbliche und/oder kommerzielle Weiterverkauf bzw. die gewerbliche und/oder kommerzielle Weitergabe eines Startrechts durch den Kunden ist untersagt. Dies gilt insbesondere
- für einen Weiterverkauf per Auktion, Internetversteigerung, Kleinanzeigen, oder
- für einen Weiterverkauf für einen Preis über dem tatsächlich an uns bezahlten Erwerbspreis (zzgl. Transaktionskosten), oder
- an einen gewerblichen Wiederverkäufer bzw. Händler.
4.3 Jede Weitergabe eines Startrechts an eine Person, welcher der Aufenthalt am Veranstaltungsort des betreffenden OPCT Events untersagt ist (z.B. durch Hausverbot), ist untersagt.
4.4 Eine Weitergabe des Startrechts ist nur unter Beachtung von Nr. 4.2 und Nr. 4.3, nur bis zum Beginn des OPCT Start Events und nur an einen anderen Verbraucher aus nicht kommerziellen persönlichen Gründen und maximal zu einem Preis, der den tatsächlich an uns bezahlten Erwerbspreis (zzgl. Transaktionskosten) nicht übersteigt, erlaubt (z.B. bei Krankheit oder anderweitiger persönlicher Verhinderung), wenn Sie uns die Weitergabe und die Person des Übernehmers des Startrechts in Textform mitgeteilt haben und der Übernehmer des Startrechts uns gegenüber unter Nennung seines Namens, Vornamens, seiner Anschrift und E-Mail-Adresse in Textform erklärt, dass er zu diesem Zeitpunkt volljährig und in Bezug auf das Startrecht mit der Geltung dieser AGB zwischen ihm und uns einverstanden ist. Sind diese Voraussetzungen eingehalten, stimmen wir der Übertragung des Startrechts zu, ohne dass es einer nochmaligen ausdrücklichen Zustimmungserklärung an Sie bedarf. Der Übernehmer erhält von uns eine Benachrichtigung in Textform.
4.5 Es wird klargestellt: Ist eine Weitergabe des Startrechts nach Nr. 4.4 erfolgt, ist der Übernehmer des Startrechts ab der Weitergabe der Kunde im Sinne dieser Bedingungen. Wurde vor der Weitergabe des Startrechts an den Übernehmer bereits eine Person als Spielpartner benannt, bleibt die Benennung dieser Person als Spielpartner von der Weitergabe des Startrechts unberührt und besteht fort; für den Austausch des Spielpartners gilt Nr. 15.1.3.
Gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB besteht kein Widerrufsrecht bei Verträgen zur Erbringung weiterer Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht. Selbst wenn Sie das Startrecht im Wege eines Fernabsatzvertrags nach § 312c BGB erwerben, haben Sie gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB kein Recht zum Widerruf Ihrer auf den Abschluss des hiesigen Vertrags gerichteten Willenserklärung.
6.1 Eine ordentliche Kündigung des Vertrags über das Startrecht ist ausgeschlossen.
6.2 Das Kündigungsrecht aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
6.3 Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor,
6.3.1 wenn dem Kunden der Aufenthalt am Veranstaltungsort des betreffenden OPCT Events untersagt ist (z.B. durch Hausverbot) und der Kunde sein Startrecht nicht binnen zwei Wochen ab dem Eintritt der Aufenthaltsuntersagung, spätestens aber bis zum Beginn des nächsten OCPT Events, für welches das Startrecht gilt, gemäß Nr. 4weitergegeben oder weiterveräußert hat; oder
6.3.2 wenn ein Kunde entgegen Nr. 2.4 mehr als ein Startrecht zugleich hat, wobei das Kündigungsrecht in Bezug auf so viele Startrechte besteht, bis der Kunde nur noch ein Startrecht hat; oder
6.3.3 wenn sich die Garantieerklärung des Kunden nach Nr. 8 als unzutreffend herausgestellt hat und der Kunde die Garantieverletzung trotz Aufforderung von uns nicht binnen angemessener Frist beseitigt hat.
6.4 Einen wichtigen Grund in der Person seines Spielpartners (insbesondere in dessen Verhalten) muss sich der Kunde zurechnen lassen und ein solcher wichtiger Grund begründet einen wichtigen Grund für uns zur Kündigung gegenüber dem Kunden, wenn der Kunde seinen Spielpartner trotz Aufforderung durch uns nicht unverzüglich gemäß Nr. 15.1.3 austauscht.
6.5 Es wird klargestellt, dass eine persönliche Verhinderung des Kunden und/oder seines Spielpartners (z.B. durch Krankheit oder Verletzung) kein Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund begründet; auf Nr. 4.4 und Nr. 15.1.3wird hingewiesen.
6.6 Jede Kündigungserklärung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Text- oder Schriftform.
6.7 Kündigen wir den Vertrag aus wichtigem Grund, verlieren der Kunde (und sein Spielpartner) mit der Kündigung das Startrecht. Die Rechteeinräumung des Kunden gemäß Nr. 20 bleiben von der Kündigung unberührt, so dass die Rechteeinräumung gemäß Nr. 20 in Bezug auf bereits produzierte, aufgezeichnete oder auf sonstige Weise erstellte Foto-, Video- oder Audio-Inhalte mit dem Ende der Vereinbarungen über die Teilnahmebedingungen nicht endet, sondern fortbesteht.
7. Haftung auf Schadensersatz, Haftungsbeschränkung
7.1 Wir haften für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
7.2 Wir haften weiterhin für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
7.3 Im Übrigen ist die Haftung für Schäden, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung oder einer fahrlässig begangenen unerlaubten Handlung eines unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen, ausgeschlossen, es sei denn, es sind wesentliche Pflichten verletzt, deren Einhaltung zur Erreichung des Vertragszweckes geboten ist oder die aus berechtigter Inanspruchnahme besonderen Vertrauens erwachsen (Kardinalpflichten). In diesen Ausnahmefällen ist unsere Haftung auf den Ersatz vorhersehbarer Schäden beschränkt.
7.4 Unberührt bleibt die Haftung nach dem deutschen Produkthaftungsgesetz und aus der Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit einer Sache oder eines Beschaffungsrisikos.
7.5 Die vorstehenden Regeln gelten auch zugunsten unserer gesetzlichen Vertreter oder unserer Angestellten wegen direkt gegen sie gerichteter Ansprüche.
Der Kunde garantiert gegenüber PCE,
- dass er durch eine Vollmacht oder sonstige (z.B. gesetzliche) Vertretungsmacht berechtigt ist,
- seinen Spielpartner als solchen in Bezug auf das Startrecht als seinen Spielpartner zu benennen und anzumelden; und
- seinen Spielpartner gemäß Nr. 15.1.1 zu vertreten; und
- die Erklärung über die Rechteeinräumung gemäß Nr. 20 für seinen Spielpartner in dessen Namen abzugeben; und
- dass er eine ausdrückliche Erklärung des Spielpartners selbst über die Rechteeinräumung mit dem Inhalt gemäß Nr. 20 in Textform beibringen und an uns übermitteln wird, soweit dies für die Wirksamkeit dieser Erklärung des Spielpartners erforderlich ist.
9.1 Außergewöhnliche Ereignisse, die weder von uns noch von Ihnen zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses vorhersehbar waren und für die weder wir noch Sie verantwortlich sind, wie höhere Gewalt, Streiks, rechtmäßige Aussperrungen, Pandemien oder Epidemien, Naturkatastrophen bzw. -Ereignisse, bewaffnete oder terroristische Konflikte und deren Ausweitung, behördliche Maßnahmen und die jeweiligen Folgen all dieser Ereignisse (nachfolgend „Besonderes Ereignis”) können Sie bzw. uns daran hindern, die jeweiligen Verpflichtungen aus dem Vertrag zu erfüllen. Wird die Erbringung einer Leistung durch eine Partei durch ein Besonderes Ereignis verzögert oder vorübergehend verhindert, hat diese Partei die andere Partei unverzüglich über das Besondere Ereignis und das Vorliegen einer daraus resultierenden Leistungsbehinderung sowie deren voraussichtliche Dauer zu informieren, und die betroffene Leistungsverpflichtung wird für die Dauer dieser Leistungsbehinderung aufgeschoben. Im Falle eines solchen Aufschubs einer Leistungsverpflichtung wird auch die Verpflichtung zur Erbringung der entsprechenden Gegenleistung aufgeschoben.
9.2 Wenn das Besondere Ereignis oder eine daraus resultierende Verschiebung der Leistung dazu führt, dass ein OPCT Event nicht zum geplanten Zeitpunkt und/oder im geplanten Umfang stattfinden kann, jedoch zu einem späteren Zeitpunkt stattfinden kann, können wir das betreffende OPCT Event verschieben.
9.3 Wenn das OPCT Event verschoben wird, bzw. im Fall, dass es sich bei dem Besonderen Ereignis nicht um ein nur vorübergehendes Leistungshindernis handelt, ist jede Partei berechtigt, den Vertrag durch Erklärung an die andere Partei in Textform zu kündigen; ein Leistungshindernis gilt als nicht nur vorübergehend, wenn es länger als drei (3) Monate andauert.
10. Aufrechnung, Zurückbehaltung
10.1 Zur Aufrechnung sind Sie nur berechtigt, wenn Ihre Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind oder auf demselben Vertragsverhältnis beruhen.
10.2 Zur Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts sind Sie nur berechtigt, soweit das Zurückbehaltungsrecht auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
11. Keine Verbraucherstreitbeilegung
Wir sind nicht verpflichtet und nicht bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle gemäß dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) teilzunehmen.
12. Anzuwendendes Recht, Gerichtsstand
12.1 Es gelten die zwingenden Vorschriften des Landes, in welchem Sie ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben. Im Übrigen findet auf sämtliche Rechtsbeziehungen aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag zwischen Ihnen und uns ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) und des Internationalen Privatrechts Anwendung, soweit nicht zwingende internationalprivatrechtliche Vorschriften entgegenstehen.
12.2 Sind Sie Verbraucher und (a) haben Sie bei Vertragsschluss Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort in der Bundesrepublik Deutschland und (aa) verlegen diesen nach Vertragsschluss nach außerhalb der Bundesrepublik Deutschland oder (bb) ist ihr Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt, oder (b) haben Sie bei Vertragsschluss Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort weder in der Bundesrepublik Deutschland noch in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union, der Schweiz, Norwegen oder Island, wird für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag die internationale Zuständigkeit deutscher Gerichte vereinbart; im Fall (b) wird zudem die örtliche Zuständigkeit der für den Ort des Sitzes unseres Unternehmens zuständigen Gerichte vereinbart (Amtsgericht München, Landgericht München I etc.). Unberührt bleiben etwaige zwingende gesetzliche Gerichtsstände an Ihrem Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort.
13. Teilunwirksamkeit und Lücken der Bestimmungen
Sollte eine Bestimmung dieser AGB bzw. des zwischen uns und Ihnen geschlossenen Vertrages ganz oder teilweise ungültig sein oder werden oder sollte der Vertrag Lücken enthalten, so wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrags im Übrigen nicht berührt.
Teilnahmebedingungen:
14. Vereinbarung der Teilnahmebedingungen mit dem Kunden
14.1 Mit dem Abschluss des Vertrags über das Startrecht durch den Kunden, schließt der Kunde zugleich eine Vereinbarung über die Teilnahmebedingungen ab, welche sich aus Nr. 15 bis Nr. 21 und den entsprechend geltenden Nr. 7, Nr. 9 bis Nr. 13 zusammensetzen; die in Nr. 1 und Nr. 2 enthaltenen Definitionen gelten mit gleichem Inhalt auch für die Teilnahmebedingungen (die Teilnahmebedingungen im vorstehend beschriebenen Umfang „Teilnahmebedingungen“).
14.2 Mit dem Abschluss der Vereinbarung über die Teilnahmebedingungen gemäß Nr. 14.1 besteht eine Vereinbarung über die Teilnahmebedingungen zwischen uns und dem Kunden.
15. Vertretung des Spielpartners durch den Kunden, Vereinbarung der Teilnahmebedingungen mit dem Spielpartner, Austausch des Spielpartners
15.1.1 Mit der Benennung seines Spielpartners (Nr. 2.6, Nr. 15.1.3 bzw. Nr. 17.2.2) schließt der Kunde eine Vereinbarung über die Teilnahmebedingungen für seinen Spielpartner in dessen Namen ab; es wird klargestellt, dass die Teilnahmebedingungen die Rechteeinräumung gemäß Nr. 20 einschließen. Das rechtsgeschäftliche Handeln des Kunden für seinen Spielpartner in dessen Namen erfordert das Bestehen einer hinreichenden gesetzlichen oder rechtsgeschäftlichen Vertretungsmacht des Kunden für seinen Spielpartner; hat der Kunde keine solche Vertretungsmacht für den Spielpartner und genehmigt der Spielpartner das Handeln des Kunden im Namen des Spielpartners nicht, haftet der Kunde als Vertreter ohne Vertretungsmacht gemäß § 179 BGB.
15.1.2 Mit dem Abschluss der Vereinbarung über die Teilnahmebedingungen gemäß Nr. 15.1.1 besteht eine Vereinbarung über die Teilnahmebedingungen zwischen uns und dem Spielpartner. Diese Vereinbarung der Teilnahmebedingungen zwischen uns und dem Spielpartner wird unwirksam, so dass sich der Spielpartner insbesondere nicht auf ein Recht zur Teilnahme am OPCT Start Event mit dem Kunden berufen kann (auflösende Bedingung), wenn der Kunde gemäß Nr. 15.1.3 einen anderen Spielpartner benannt hat. Nimmt der (zuletzt) benannte Spielpartner am OPCT Start Event teil, kann die auflösende Bedingung nicht mehr eintreten und die Vereinbarung der Teilnahmebedingungen zwischen uns und dem Spielpartner ist endgültig wirksam.
15.1.3 Der Kunde kann seinen bereits benannten Spielpartner bis zum Beginn des OPCT Start Events austauschen. Der Austausch erfordert zu seiner Wirksamkeit gegenüber uns die Benennung des neuen Spielpartners durch den Kunden in Textform mit Nennung des Namens, Vornamens, des Alters und der E-Mail-Adresse des neuen Spielpartners. Die Zustimmung des bisher vom Kunden benannten Spielpartners zu dem Austausch bzw. zu der Benennung des neuen Spielpartners durch den Kunden ist nicht erforderlich. Der Kunde wird den bisherigen Spielpartner über den Austausch informieren. Wir sind nicht verpflichtet, den bisherigen Spielpartner über den Austausch zu informieren. Es wird klargestellt, dass Nr. 15.1.1 auch in Bezug auf den neuen Spielpartner zur Anwendung kommt.
16. Ausrichter der OPCT Events, keine lizenzierte Verbandsveranstaltung
16.1 Wir richten die OPCT Events (einschließlich des OPCT Start Events) selbst aus oder lassen diese durch einen von uns bestimmten Dritten (dieser Dritte „Ausrichter“) ausrichten.
16.2 Wenn es für das OPCT Start Event einen Ausrichter gibt, benennen wir den Ausrichter des betreffenden OPCT Start Events auf der OPCT-Internetseite.
16.3 Wir weisen darauf hin, dass wir und die OPCT nicht Mitglied eines regionalen, nationalen oder internationalen Padelverbands sind und die OPCT Events keine von einem regionalen, nationalen oder internationalen Padelverband lizenzierten oder sonst anerkannten Veranstaltungen sind. Wir können daher nicht ausschließen, dass Regelungen von Verbänden bestehen, welche Mitgliedern des Verbands bzw. deren Mitgliedern (z.B. verbandszugehörigen Padelspielern) sanktionsbewehrt (z.B. durch Sperren für die Teilnahme an Verbandsveranstaltungen) untersagen, an OPCT Events teilzunehmen.
17. Durchführung des OPCT Events
17.1 Durchführungsbestimmungen
17.1.1 Neben den Teilnahmebedingungen gelten für die Ausübung des Startrechts und die Teilnahme an der OPCT die von uns für die OPCT festgelegten weiteren Bestimmungen (diese Bestimmungen „OPCT Ruleset/Regeln“). Gegenstand des OPCT Ruleset/Regeln können insbesondere sein:
- Bestimmungen über die Durchführung des sportlichen Wettbewerbs der OPCT (z.B. Turnier- und Spielregeln), einschließlich organisatorischer (z.B. zeitlicher) Festlegungen, die Festlegung von Anwesenheitspflichten des Teilnehmerteams während des OPCT Events, die Festlegung der Schiedsrichter eines OPCT Events und die Festlegung der Verbindlichkeit ihrer Entscheidungen für die sportliche Ergebnisfeststellung;
- Bestimmungen über die Verteilung von im Zusammenhang mit OPCT Start Events bzw. mit OPCT Qualifier Events ausgelobten Preisen an deren Teilnehmer, einschließlich der Festlegung der Person/en, welche verbindlich für alle Teilnehmer des jeweiligen OPCT Events endgültig über die Vergabe der ausgelobten Preise an die einzelnen Teilnehmerteams entscheiden;
- Bestimmungen über die Ausübung des Hausrechts und das Verhalten zur Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung am Veranstaltungsort des OPCT Events;
- Bestimmungen, die der Einhaltung gesetzlicher oder behördlicher Vorschriften und Anordnungen dienen; und
- Bestimmungen über die Rechtsfolgen und Ahndung von Verstößen gegen das OPCT Ruleset/Regeln oder Bestimmungen des Ausrichters im Sinne von Nr. 17.1.2.
17.1.2 Außerdem kann auch der Ausrichter des OPCT Events Bestimmungen über die Ausübung des Hausrechts und das Verhalten zur Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung am Veranstaltungsort des OPCT Events festlegen („Ausrichterbestimmungen“).
17.1.3 Sollten sich Bestimmungen der Teilnahmebedingungen, des OPCT Ruleset/Regeln und/oder der Ausrichterbestimmungen widersprechen, gehen die Bestimmungen der Teilnahmebedingungen, den Bestimmungen des OPCT Ruleset/Regeln und die Bestimmungen des OPCT Ruleset/Regeln den Ausrichterbestimmungen vor.
17.1.4 Das Teilnehmerteam ist verpflichtet, neben den Teilnahmebedingungen auch alle Bestimmungen des OPCT Ruleset/Regeln und die Ausrichterbestimmungen und alle aufgrund des OPCT Rulesets/Regeln und der Ausrichterbestimmungen erfolgten Festlegungen und Anordnungen zu beachten und einzuhalten. Das Teilnehmerteam wird sich selbständig und unaufgefordert vor Beginn des OPCT Start Events bei uns (z.B. über die OPCT-Internetseite) bzw. bei dem Ausrichter über alle geltenden Bestimmungen des OPCT Ruleset/Regeln und die Ausrichterbestimmungen und alle aufgrund des OPCT Rulesets/Regeln und der Ausrichterbestimmungen erfolgten Festlegungen und Anordnungen informieren.
17.2 Nachweis des Startrechts
17.2.1 Voraussetzung für die Teilnehme eines Teilnehmerteams ist, dass der Kunde bzw. Erwerber des Startrechts unmittelbar vor dem Beginn des OPCT Events, an welchem das Teilnehmerteam teilnehmen möchte, die mit seinem Vor- und Nachnamen versehene E-Mail-Bestätigung über den Erwerb des Startrechts vorlegt.
17.2.2 Spätestens jetzt hat der Kunde uns den Namen, Vornamen, das Alter und eine E-Mail-Adresse seines Spielpartners sowie ggf. einen Namen oder eine Bezeichnung seines Teilnehmerteams (z.B. CrazyPadelPlayerz) mitzuteilen.
17.2.3 Zum Nachweis ihrer Identität haben der Kunde und der Spielpartner jeweils einen gültigen zur Identifikation geeigneten Ausweis mit sich zu führen und auf unser Verlangen oder das Verlangen des Ausrichters vorzuzeigen, soweit dies zum Nachweis des Startrechts erforderlich ist.
17.3 Kein Austausch von Spielern nach Beginn des OPCT Start Events
Nach dem Beginn des OPCT Start Events ist ein Austausch von Spielern, also ein Austausch des Kunden und/oder des Spielpartners ausgeschlossen. Dies gilt auch im Fall persönlicher Verhinderung (z.B. bei Krankheit oder Verletzung).
17.4 Verlegung und Absage
Der Kunde und sein Spielpartner haben sich selbständig, unaufgefordert und rechtzeitig vor dem OPCT Event, an welchem sie teilnehmen wollen, über dessen Stattfinden bzw. dessen mögliche Verlegung oder Absage zu informieren (z.B. über die OPCT-Internetseite).
17.5 Verspätetes Erscheinen bzw. Nichterscheinen, Ausschluss
17.5.1 Der Kunde und sein Spielpartner haben sich selbständig, unaufgefordert und rechtzeitig vor dem OPCT Event, an welchem sie teilnehmen wollen, darüber zu informieren, wann und wo sie für Ihre Teilnahme an dem OPCT Event erscheinen und anwesend sein müssen.
17.5.2 Erscheint ein Teilnehmerteam nicht rechtzeitig bzw. nicht vollständig zum OPCT Event oder zu einem angesetzten Spiel des OPCT Events, an welchem es teilnehmen möchte, kann das Teilnehmerteam von der Teilnahme am betreffenden OPCT Event ausgeschlossen werden. Ein Anspruch auf Verschiebung oder Nachholung oder ein Anspruch auf Erstattung der für das Startrecht geleisteten Vergütung besteht nicht, auch dann nicht, wenn das Teilnehmerteam das Nichterscheinen nicht zu vertreten hat.
17.5.3 Hat jemand das Startrecht unter Verstoß gegen Nr. 4 erlangt oder erfüllt der Spielpartner des Kunden die Voraussetzungen eines Spielpartners nach diesem Vertrag nicht, haben wir das Recht die betreffenden Personen, welche das Startrecht ausüben wollen, von der Teilnahme am betreffenden OPCT Event auszuschließen.
17.5.4 In den Fällen der Nr. 17.5.2 und Nr. 17.5.3 können wir das Startrecht neu vergeben. Vergeben wir das Startrecht neu, ist die Neuvergabe zugleich die Erklärung des Ausschlusses.
17.6 Turnierleitung und Schiedsrichter
17.6.1 Wir sind berechtigt, für jedes OPCT Event eine Turnierleitung bzw. Schiedsrichter zu benennen. Die Turnierleitung und die Schiedsrichter sind berechtigt, den Ablauf des betreffenden OPCT Events (insbesondere in sportlicher Hinsicht) festzulegen und anzupassen.
17.6.2 Entscheidungen der Turnierleitung und der Schiedsrichter im Rahmen eines sportlichen Wettbewerbs der OPCT, insbesondere Tatsachenentscheidungen, können nicht angefochten werden und sind verbindlich, auch wenn sie falsch gewesen sind. In einem solchen Fall ist der Rechtsweg für den Kunden und den Spielpartner ausgeschlossen. Im Übrigen gilt, dass eine Entscheidung der Turnierleitung oder der Schiedsrichter nur dann einer gerichtlichen Überprüfung zugänglich ist, wenn das Verfahren, das zur Entscheidung geführt hat, schwerwiegende Mängel aufweist, welche offensichtlich auch die getroffene Entscheidung selbst beeinflusst haben.
17.7 Keine Teilnahme von Minderjährigen
Wir und der Ausrichter übernehmen keine Aufsichtspflichten in Bezug auf minderjährige oder aus anderen Gründen aufsichtsbedürftige Personen. Bei minderjährigen oder aus anderen Gründen aufsichtsbedürftigen Personen ist der Kunde zu deren Beaufsichtigung verpflichtet, solange sich die aufsichtspflichtige Person am Veranstaltungsort des OPCT Events aufhält.
18. Risiken aus der Teilnahme an OPCT Events
Die Teilnahme an sportlichen Wettbewerben im Rahmen der OPCT Events, insbesondere die Ausübung des Padelsports, bringt ein sporttypisches Verletzungsrisiko mit sich. Haben wir unsere vertraglichen Pflichten und unsere Verkehrssicherungspflichten erfüllt und hat der Ausrichter seine Verkehrssicherungspflichten erfüllt, erfolgt die Teilnahme an einem OPCT Event im Übrigen auf eigene Verantwortung und Gefahr.
19. Hinweis zu kommerziellen Rechten
19.1 Alle kommerziellen Rechte (einschließlich aller Marketing- und Medienrechte) in Verbindung mit der OPCT liegen bei uns.
19.2 Dem Kunden und dem Spielpartner ist es daher nicht erlaubt,
19.2.1 Werbe- oder Marketingaktivitäten in Verbindung mit der OPCT einschließlich aller OPCT Events durchzuführen, soweit nicht anders mit uns vereinbart;
19.2.2 an Werbe- oder Marketingaktivitäten in Verbindung mit der OPCT einschließlich aller OPCT Events teilzunehmen, welche nicht von uns oder dem Ausrichter betrieben werden;
19.2.3 Ton-, Foto-, Film- oder Videoaufnahmen oder sonstige Beschreibungen und Ergebnisse der OPCT Events zu öffentlichen oder zu kommerziellen Zwecken anzufertigen, zu vervielfältigen, zu übertragen oder sonst in irgendeiner Weise zu nutzen oder zu verbreiten, nicht über das Internet, das Radio, das Fernsehen, über Datenträger und auch nicht über andere, auch zukünftig erst entstehende Medien;
19.2.4 Dritte bei Aktivitäten im Sinne der Nr. 19.2.1 bis Nr. 19.2.3 zu unterstützen.
19.3 Aufnahmen von OPCT Events zu eigenen rein privaten Zwecken sind dem Kunden und dem Spielpartner erlaubt.
20. Bild- und Tonaufnahmen, Recht am eigenen Bild
20.1 Wir weisen darauf hin, dass die Durchführung der aller OPCT Events unter anderem durch die kommerzielle Vermarktung von Foto-, Video- und Audio-Inhalten von den OPCT Events finanziert wird (z.B. durch Veräußerung oder Lizenzierung von Verwertungsrechten bezüglich der Foto-, Video- und Audio-Inhalte; durch Veräußerung oder Lizenzierung von Rechten, unter Verwendung der Foto-, Video- und Audio-Inhalte zu werben).Die Einwilligung wird gesondert von PCE für Kunden und Spielpartner eingeholt.
21. Folgen der Beendigung des Vertrags über das Startrecht mit dem Kunden
Endet der Vertrag über das Startrecht zwischen uns und dem Kunden, endet zugleich die Vereinbarung über die Teilnahmebedingungen sowohl mit dem Kunden als auch dem Spielpartner. Es wird klargestellt, dass die Rechteeinräumung gemäß Nr. 20 in Bezug auf bereits produzierte, aufgezeichnete oder auf sonstige Weise erstellte Foto-, Video- oder Audio-Inhalte mit dem Ende der Vereinbarungen über die Teilnahmebedingungen nicht endet, sondern fortbesteht.
Stand: [07. Mai 2026]
Allgemeine Auslobungsbestimmungen bezüglich
One Point Challenge Tour (OPCT) Events
1. Geltungsbereich und Definitionen
1.1 Die folgenden Allgemeine Auslobungsbestimmungen bezüglich One Point Challenge Tour (OPCT) Events („AAB“) gelten für Auslobungen bezüglich One Point Challenge Tour (OPCT) Events der
The Padel City Entertainment GmbH, Goethestraße 21, 80336 München, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts München unter HRB 309736, Telefonnummer: +49 151 14325282; E-Mail-Adresse: opct@padelcityentertainment.com.
1.2 Werden in diesen AAB Begriffe verwendet, welche in unseren Allgemeinem Geschäftsbedingungen für die Teilnahme an One Point Challenge Tour (OPCT) Events definiert sind, gelten die dortigen Definitionen auch für die hiesigen Bestimmungen.
1.3 Alle Auslobungen gemäß diesen AAB sind von uns erklärte einseitige Rechtsgeschäfte und begründen daher keine vertragliche Vereinbarung mit dem Auslobungsempfänger.
2.1 Gegenüber sämtlichen Teilnehmern des sportlichen Turnierwettbewerbs eines OPCT Events, die spätestens bis zum Beginn des betreffenden OPCT Events ein Startrecht für das OPCT Event erworben haben oder von einem Erwerber eines Startrechts als Spielpartner benannt sind und tatsächlich an dem OPCT Event teilnehmen, für welches das Startrecht gilt, loben wir ein Preisgeld in Höhe eines bestimmten einmaligen Gesamtbetrags („Gesamtpreisgeld“) aus, wenn auf der OPCT-Internetseite bei der Beschreibung des betreffenden OPCT Events ein Preisgeld angegeben ist. Zur Klarstellung: Ist auf der OPCT-Internetseite für ein OPCT Event kein Preisgeld angegeben, ist für dieses OPCT Event kein Preisgeld ausgelobt. Soweit der Ausrichter unter Angabe des Gesamtpreisgelds oder sonstiger Preise für OPCT Events wirbt, ist damit keine gesonderte oder zusätzliche Auslobung des Ausrichters oder durch uns verbunden.
2.2 Ob, unter welchen näheren Voraussetzungen und in welcher Höhe das Gesamtpreisgeld oder ein Teilbetrag des Gesamtpreisgelds an das Teilnehmerteam vergeben wird, wird gemäß gesonderten durch uns bis zum Beginn des jeweiligen OPCT Events festzulegende und bis dahin durch uns änderbare Bestimmungen (z.B. Regelungen für den sportlichen Wettbewerb) durch eine oder mehrere von uns zu bestimmende Personen verbindlich und endgültig für das Teilnehmerteam entschieden.
2.3 Ob, unter welchen näheren Voraussetzungen und mit welcher Folge sich das Teilnehmerteam abhängig von der vom Teilnehmerteam beim OPCT Event erzielten Platzierung für die Teilnahme an weiteren OPCT Events (diese OPCT Events „OPCT Qualifier Events“) qualifizieren kann bzw. qualifiziert, wird gemäß gesonderten durch uns bis zum Beginn des jeweiligen OPCT Events festzulegende und bis dahin durch uns änderbare Bestimmungen (z.B. Regelungen für den sportlichen Wettbewerb) durch eine oder mehrere von uns zu bestimmende Personen verbindlich und endgültig für das Teilnehmerteam entschieden.
2.4 Bestimmt eine Tatsachenentscheidung im Rahmen eines sportlichen Wettbewerbs der OPCT über die Vergabe ausgelobter Preise oder die Qualifikation für ein OPCT Qualifier Event, kann die Tatsachenentscheidung und damit die betreffende Vergabe des ausgelobten Preises bzw. die Entscheidung über die Qualifikation für das betreffende OPCT Qualifier Event nicht angefochten werden und ist verbindlich, auch wenn die Tatsachenentscheidung falsch gewesen ist. In einem solchen Fall ist der Rechtsweg für den Kunden und den Spielpartner ausgeschlossen. Im Übrigen gilt, dass eine Entscheidung über die Vergabe ausgelobter Preise oder die Qualifikation für ein OPCT Qualifier Event nur dann einer gerichtlichen Überprüfung zugänglich ist, wenn das Verfahren, das zur Entscheidung geführt hat, schwerwiegende Mängel aufweist, welche offensichtlich auch die getroffene Entscheidung selbst beeinflusst haben.
2.5 Stehen der Termin bzw. der Veranstaltungsort eines OPCT Qualifier Events zu dem Zeitpunkt, zu welchem das Startrecht durch dessen Ausübung Sie sich für das OPCT Qualifier Event qualifizieren können von uns erworben wurde, noch nicht fest, und ist eine Person ihres Teilnehmerteams im Fall ihrer Qualifikation für das betreffende OPCT Qualifier Event aus zeitlichen, räumlichen oder sonstigen Gründen gehindert, an dem OPCT Qualifier Event teilzunehmen, ist dies Ihr Risiko und haben Sie keine Rechte oder Ansprüche gegen uns, insbesondere keinen Anspruch auf Verlegung des OPCT Qualifier Events oder auf Teilnahme an einem anderen vergleichbaren OPCT Event.
2.6 Alle ausgelobten und an den Kunden und seinen Spielpartner vergebenen Preise, insbesondere Geldpreise, Sachpreise und sonstige unteilbare Preise gebühren dem Kunden und dem Spielpartner gemeinsam. Der Kunde und der Spielpartner sind für alle ausgelobten und an sie vergebenen Preise Gesamtgläubiger im Sinne von § 428 BGB; es wird klargestellt, dass dies auch für teilbare Preise gilt. Sind Sie Gesamtgläubiger bedeutet dies, dass jeder von Ihnen den ganzen Preis von uns zu fordern berechtigt ist, wir den Preis aber nur einmal an Sie zu leisten verpflichtet sind und wir den Preis nach unserem Belieben an jeden von Ihnen leisten können; unsere solche Wahlfreiheit gilt auch, wenn nicht nur einer von Ihnen, sondern Sie beide den Preis fordern sollten.
2.7 Die Auslobung entfällt ersatzlos, wenn ihre Durchführung durch Gesetz oder behördliche Entscheidung untersagt ist bzw. wird. Wird der Vertrag über das Startrecht gekündigt oder endet er aus sonstigen Gründen, entfällt mit dem Ende des Vertrags die Auslobung ersatzlos gegenüber dem Teilnehmerteam, dessen Vertrag gekündigt worden ist. Entsprechendes gilt (die Auslobung entfällt ersatzlos gegenüber dem betreffenden Teilnehmerteam), wenn das Teilnehmerteam aus anderen Gründen das Startrecht nicht ausübt oder ausüben kann. Endet die Vereinbarung über die Teilnahmebedingungen mit dem Kunden oder mit dem Spielpartner, entfällt die Auslobung ersatzlos gegenüber demjenigen/derjenigen, dessen/deren Vereinbarung über die Teilnahmebedingungen geendet hat.
2.8 Sämtliche etwa auf ausgelobte und vergebene Preise anfallenden Steuern und Abgaben trägt das Teilnehmerteam. Werden von Ihnen auf einen Geldpreis zu entrichtende Steuern oder Abgaben bei uns erhoben bzw. von uns abgeführt, verringert sich der von uns an Sie auszuzahlende Betrag des Geldpreises um den Betrag der abgeführten Steuern und Abgaben. Wir haften Ihnen gegenüber nicht für die Einhaltung steuerrechtlicher oder abgabenrechtlicher Vorschriften.
2.9 Ist ein Preis an das Teilnehmerteam vergeben worden, muss das Teilnehmerteam nach Mitteilung durch uns oder den Ausrichter für die Übergabe des Preises im Rahmen des betreffenden OPCT Events am Veranstaltungsort zur Verfügung stehen. Sachpreise werden im Regelfall unmittelbar in Natur übergeben. Geldpreise werden im Regelfall verkündet und anschließend innerhalb von vierzehn (14) Tagen per Überweisung in Euro ausgezahlt. Die Auszahlungsfrist beginnt, nachdem uns der Kunde in Textform die IBAN, die BIC und den Kontoinhaber eines Bankkontos für die Auszahlung mitgeteilt hat.
2.10 Ist ein Sachpreis an das Teilnehmerteam vergeben und dies dem Teilnehmerteam mitgeteilt worden, und waren wir oder der Ausrichter bereit, den Sachpreis im Rahmen des betreffenden OPCT Events am Veranstaltungsort an das Teilnehmerteam auszuhändigen, und stand das Teilnehmerteam für die Aushändigung des Sachpreises nicht zur Verfügung, können wir oder der Ausrichter entscheiden, dass die Vergabe dieses Sachpreises an das Teilnehmerteam endgültig verfällt und das Teilnehmerteam keine Ansprüche aus der Vergabe oder auf den Sachpreis mehr hat. Keinesfalls besteht ein Anspruch auf Lieferung von Sachpreisen an den Wohnort des Teilnehmerteams oder einen anderen vom Teilnehmerteam gewünschten Ort.
3. Anzuwendendes Recht, Gerichtsstand
3.1 Diese Auslobung unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Internationalen Privatrechts.
3.2 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten oder Ansprüche (einschließlich deliktischer Ansprüche und Ansprüche aus vorvertraglichen Verpflichtungen), die sich aus dieser Auslobung ergeben, sind die für die Geschäftsadresse der The Padel City Entertainment GmbH zuständigen Gerichte (d.h. das Amtsgericht München, das Landgericht München I), sofern nicht zwingende gesetzliche Vorschriften einen ausschließlichen Gerichtsstand vorsehen.
Stand: 31. März 2026